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Der Satzungsentwurf 2.0 - ein ausgewogener Reformvorschlag
07.06.2011 Das Satzungen keine Tore schiessen ist eine Binsenweisheit, die keinesfalls zu der Annahme verleiten sollte, die aktuelle FC-Satzung müsse nicht modernisiert werden.
Es gibt nach wie vor zu diesem Thema eine Vielzahl von Diskussionen mit unterschiedlichen Standpunkten, in denen eine fundierte Argumentationsgrundlage eingefordert wird – und das zu Recht.
Deshalb freuen wir uns, mit dem nun vorliegenden Satzungsentwurf 2.0 zu einem weiteren konstruktiven und sachbezogenen Dialog beitragen zu können. Wie gewohnt enthält der Satzungsentwurf unsere Anmerkungen bzw. Motive und auch den direkten Vergleich zur offiziellen Satzung jeweils in separaten Spalten.
Zusätzlich unterstützt wurden wir bei der Entscheidungsfindung und Ausformulierung, z.B. bei der „50 + 1 Regelung“, auch durch eine wissenschaftliche Untersuchung der Technischen Universität Chemnitz und Universität Leipzig. Im Rahmen dieses Gemeinschaftsprojektes wurden die Satzungen aller Erstligavereine gesammelt, eingehend analysiert und für vergleichbare Ergebnisse bei unterschiedlichen Fragestellungen aufbereitet. Basierend auf dieser strukturierten Datensammlung und vor allem dank der freundlichen wie tatkräftigen Unterstützung von Dr. Joachim Lammert (Projektleiter der Technischen Universität Chemnitz) konnten wir somit die aktuelle FC-Satzung mit den Satzungen aller anderen Bundesligavereine nach statistisch objektiv belastbaren Kriterien vergleichen. Ausgenommen von der Ergebnisbetrachtung wurden übrigens die beiden Werksvereine Leverkusen und Wolfsburg, weil diese keine vergleichbaren Vereinsstrukturen aufweisen…
Die Ergebnisse auf einige Fragestellungen fallen teilweise überraschend deutlich aus. So wollten wir beispielsweise wissen, wie viele Mitgliederstimmen bei anderen Vereinen notwendig sind, um einen Antrag auf Satzungsänderung zu stellen. Das Ergebnis lautet: Bei allen Erstligisten ist nur eine Mitgliederstimme erforderlich!
Einzige Ausnahme ist der 1. FC Köln: Hier werden 20 % der Mitgliederstimmen benötigt (also zur Zeit rund 10.800), nur um einen Antrag auf Satzungsänderung stellen zu können – womit der FC hoffnungslos abgeschlagen auf dem letzten Tabellenplatz liegt.
Es gibt noch eine Reihe weiterer interessanter Ergebnisse und Vergleichs-Beispiele, die den Reformbedarf unserer aktuellen Satzung belegen. Wir werden diese Beispiele (u.a.. Quorum für die Einberufung einer aoMV, Integration der 50 + 1 Regelung) erstmals im Rahmen unserer Diskussionsveranstaltung am Donnerstag, den 09.06. präsentieren. Selbstverständlich werden wir auch auf die Änderungen zur ersten Version eingehen und welche der Vorschläge aus der Mitgliedschaft mit eingearbeitet werden konnten.
Es gibt nach wie vor zu diesem Thema eine Vielzahl von Diskussionen mit unterschiedlichen Standpunkten, in denen eine fundierte Argumentationsgrundlage eingefordert wird – und das zu Recht.
Deshalb freuen wir uns, mit dem nun vorliegenden Satzungsentwurf 2.0 zu einem weiteren konstruktiven und sachbezogenen Dialog beitragen zu können. Wie gewohnt enthält der Satzungsentwurf unsere Anmerkungen bzw. Motive und auch den direkten Vergleich zur offiziellen Satzung jeweils in separaten Spalten.
Zusätzlich unterstützt wurden wir bei der Entscheidungsfindung und Ausformulierung, z.B. bei der „50 + 1 Regelung“, auch durch eine wissenschaftliche Untersuchung der Technischen Universität Chemnitz und Universität Leipzig. Im Rahmen dieses Gemeinschaftsprojektes wurden die Satzungen aller Erstligavereine gesammelt, eingehend analysiert und für vergleichbare Ergebnisse bei unterschiedlichen Fragestellungen aufbereitet. Basierend auf dieser strukturierten Datensammlung und vor allem dank der freundlichen wie tatkräftigen Unterstützung von Dr. Joachim Lammert (Projektleiter der Technischen Universität Chemnitz) konnten wir somit die aktuelle FC-Satzung mit den Satzungen aller anderen Bundesligavereine nach statistisch objektiv belastbaren Kriterien vergleichen. Ausgenommen von der Ergebnisbetrachtung wurden übrigens die beiden Werksvereine Leverkusen und Wolfsburg, weil diese keine vergleichbaren Vereinsstrukturen aufweisen…
Die Ergebnisse auf einige Fragestellungen fallen teilweise überraschend deutlich aus. So wollten wir beispielsweise wissen, wie viele Mitgliederstimmen bei anderen Vereinen notwendig sind, um einen Antrag auf Satzungsänderung zu stellen. Das Ergebnis lautet: Bei allen Erstligisten ist nur eine Mitgliederstimme erforderlich!
Einzige Ausnahme ist der 1. FC Köln: Hier werden 20 % der Mitgliederstimmen benötigt (also zur Zeit rund 10.800), nur um einen Antrag auf Satzungsänderung stellen zu können – womit der FC hoffnungslos abgeschlagen auf dem letzten Tabellenplatz liegt.
Es gibt noch eine Reihe weiterer interessanter Ergebnisse und Vergleichs-Beispiele, die den Reformbedarf unserer aktuellen Satzung belegen. Wir werden diese Beispiele (u.a.. Quorum für die Einberufung einer aoMV, Integration der 50 + 1 Regelung) erstmals im Rahmen unserer Diskussionsveranstaltung am Donnerstag, den 09.06. präsentieren. Selbstverständlich werden wir auch auf die Änderungen zur ersten Version eingehen und welche der Vorschläge aus der Mitgliedschaft mit eingearbeitet werden konnten.
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